Staatliche Grundschule "Am Rusteberg"

Zur Beachtung

Zur Beachtung in der Schule und im Hort

 Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten

pdfMerkblatt__zu_Artikel_13_DS-GVO_Schülerwettbewerbe.pdf

pdfI_Merkblatt-Art13_Datenverarbeitung_Schule.pdf

pdfDatenschutzhinweise_TSC_2023.pdf

Hausordnung

pdfHausordnung_07.2022.pdf

Aktuelles Hygienekonzept

pdfHYGIENEKONZEPT_ab_06.06.2023.pdf

pdf_34_IfSG_.pdf

Verhalten bei einer Bedrohungslage an der Schule

pdf.pngRichtlinien

Krankheit / Fehlen / Entschuldigungen

Bei einem Krankheitsfall oder sonstigem Fehlen informieren Sie die Schule vor Unterrichtsbeginn, spätestens jedoch bis 8.00 Uhr.

Bei Infektionskrankheiten und dem Auftreten von Läusen informieren Sie bitte umgehend die Schule. Erst nach Vorlage einer Gesundschreibung vom Arzt kann Ihr Kind wieder zur Schule kommen.

Sollte Ihr Kind Medikamente einnehmen, Allergien oder schwerere Krankheitsbilder aufweisen, informieren Sie bitte den Lehrer / Erzieher Ihres Kindes rechtzeitig! Nur so kann die Aufsichtsperson im Notfall richtig reagieren.

Bei einer Erkrankung oder Fehlen sind Informationen zu den versäumten Unterrichtsinhalten eigenverantwortlich einzuholen und nachzuarbeiten.

Für jedes Fehlen ist eine schriftliche Entschuldigung nachzureichen.

 

 

Aufsicht an der Bushaltestelle / Öffnungszeiten

Die Kinder werden täglich auf dem Weg zwischen der Bushaltestelle und der Schule von einer Aufsichtsperson begleitet. Die Schule ist täglich von 7.20 Uhr bis 16.05 Uhr geöffnet.

 

Schulbus kommt nicht...

Je nach Witterung sollten die Kinder 30 Minuten auf den Schulbus warten. Danach dürfen sie nach Hause gehen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, Ihr Kind zur Schule zu bringen, melden Sie es bitte telefonisch an der Schule ab. Eine schriftliche Entschuldigung ist am Folgetag nachzureichen.

 

Verlust des Schülerfahrausweises

Bei Verlust des Schülerfahrausweises bitte schnellstmöglich bei der Schulleitung melden. Es wird eine vorläufige Schülersammelzeitkarte ausgestellt (gültig: 10 Unterrichtstage). In dieser Zeit muss eine Ersatzschülersammelzeitkarte über die Schulleitung beim Schulverwaltungsamt beantragt werden. Nach Zahlung einer Gebühr in Höhe von 10,00€ wird eine neue SSZK ausgestellt.

 

Wohnortwechsel eines Fahrschülers

Bisherigen Schülerfahrausweis sofort in der Schule abgeben. Befindet sich der neue Wohnort weiterhin im Einzugsbereich der Schule, erhält der Schüler einen neuen Ausweis, auf dem die neue Fahrstrecke eingetragen ist.

 

Schulwechsel eines Fahrschülers

Der Schülerfahrausweis muss am letzten Schultag des Besuchs in der GS Rustenfelde in der Schule abgegeben werden.

 

Beurlaubung außerhalb der Ferien

In dringenden Ausnahmefällen kann Ihr Kind vom Unterricht freigestellt werden. Hierzu bedarf es eines schriftlichen Antrags. Zuständig für die Entscheidung ist:

  • der Klassenlehrer bei Beurlaubungen bis zu 3 Unterrichtstagen
  • der Schulleiter bei Beurlaubungen bis zu 15 Unterrichtstagen sowie bei Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien,
  • das Schulamt in sonstigen Fällen.

   (Grundlage: Thüringer Schulordnung)

 

Sport- und Schwimmbefreiung

Schüler können nach Vorlage eines ärztlichen Attests aus gesundheitlichen Gründen vom Sport- und Schwimmunterricht befreit werden.

Eine zurückliegende Erkältung ist nicht zwingend ein Grund für eine Sportbefreiung. Sie können dem Sportlehrer dies schriftlich mitteilen, so dass dieser je nach Planung entscheiden kann und gegebenenfalls den Schüler von einzelnen Übungen wie Ausdauertraining befreit. Kann Ihr Kind für längere Zeit nicht am Sport- bzw. Schwimmunterricht teilnehmen, ist ein ärztliches Attest erforderlich.

 

Lehrersprechzeiten

Um Sie regelmäßig über den Leistungsstand Ihres Kindes zu informieren, findet mindestens einmal pro Schuljahr ein Elterngespräch/Lernentwicklungsgespräch statt. Über mögliche Termine werden Sie vom jeweiligen Klassenlehrer informiert.

Besteht darüber hinaus Gesprächsbedarf, können Sie gerne einen Termin mit dem jeweiligen Lehrer vereinbaren. Bitte nehmen Sie Rücksicht darauf, dass kurz vor Unterrichtsbeginn, während des Unterrichts oder auch während der Pausen keine Zeit für ausführliche Gespräche bleibt.

 

Abholung / Heimfahrt nach Hortbetreuung

Eine Abholung der Kinder ist nur vor oder nach der Hausaufgabenzeit (13.30 – 14.30 Uhr) möglich. Bei der Abholung bitte unbedingt beim verantwortlichen Erzieher abmelden. Die Heimfahrtzeit muss im Hausaufgabenheft mit Datum und Unterschrift vermerkt werden.

Kinder, die nicht im Hort betreut werden, fahren mit dem erstmöglichen Bus oder gehen nach Unterrichtsschluss nach Hause.

 

Aktualisierung Telefonnummern / Adressdaten usw.

Im Interesse Ihres Kindes bitten wir Sie, uns Ihre aktuellen Telefonnummern mitzuteilen, damit wir  im Notfall schnell reagieren können. Auch bei Adress- oder Namensänderungen informieren Sie uns bitte rechtzeitig.

 

Zeugnisausgabe

Sollte ihr Kind das Zeugnis nicht selbst in Empfang nehmen können, kann das Zeugnis nach der offiziellen Zeugnisausgabe von den Eltern oder einer bevollmächtigten Person im Sekretariat abgeholt werden.

 

Unterstützung beim Selbstständigwerden unserer Kinder

Wir bitten Sie, sich von Ihrem Kind vor der Schule zu verabschieden und es auch davor abzuholen. Als Hinweis hängt ein kleines Schild im Eingangsbereich.